Im Juni wird laut über Turów Tagebau

Die Verlängerung (um weitere 6 Jahre) der Konzession für den Turów Tagebau, die durch den Klimaminister erteilt wurde, bedeutet nicht das Ende des Kampfes für den Schutz der Trinkwasserquellen, für die Gesundheit und de Friedens der Bewohner des tschechisch-polnisch-deutschen Grenzgebietes. Bis Ende Juni wird die tschechische Regierung entscheiden, ob eine Klage gegen Polen einreichen wird und die Europäische Kommission wird eine Klage gegen die fehlerhafte Anwendung der Wasserrahmenrichtlinie durch die Republik prüfen. Im Juni findet ebenfalls ein Webinar, über die Durchsetzung der EU-Wasserrichtlinie und den Schutz der Gemeinden vor den Auswirkungen des Kohlebergbaus, das vom Europäischen Umweltbüro (EEB), der RT-ON Foundation und der Frank Bold organisiert wird, findet ebenfalls im Juni, statt.

1. Einladung zum Webinar "Durst nach Gerechtigkeit. Durchsetzung der EU-Wasserrichtlinie zum Schutz der Gemeinden vor den Auswirkungen des Kohleabbaus".

Am 17. März 2020 sollte in Brüssel ein parlamentarisches Frühstück stattfinden ("Wasser- und Kohlebergbau: zusätzliche Vorteile durch das Auslaufen des Kohlebergbaus in der EU")  das von der Stiftung "Rozwój TAK - Odkrywki NIE" organisiert wurde. Die offiziellen Gastgeber der Veranstaltung sind Europaabgeordneten Bas Eickhout und Martin Hojsik. Aufgrund des Coronavirus fand das Treffen nicht statt, aber die Probleme mit den Auswirkungen des Bergbaus auf das Wasser verschwanden nicht. Im Gegenteil - heute spüren wir die Auswirkungen der Dürre immer stärker. 

Der Braunkohleabbau, insbesondere die Entwässerung der Lagerstätten, hat enorme Auswirkungen auf die Wasserressourcen - es bildet sich ein Trichter. In dem entwässerten Gebiet verschwindet das Grundwasser aus den Grundwasserleitern. Die Auswirkungen den Abbau sind für die in der Nähe der Tagebaue lebende Bevölkerung, zu spüren - es fehlt an Trinkwasser.

Die korrekte Anwendung der Wasserrahmenrichtlinie ist von europäischem Interesse und beinhaltet den Zugang zu Trinkwasser. An der Grenze zur Tschechischen Republik und zu Deutschland trocknet der Tagebau Turów die Wasserressourcen beider Länder aus und bedroht, unter Verletzung des EU-Rechts, das Grundwasser der gesamten Region.

Anstelle einer Sitzung im Parlament wird vom Europäischen Umweltbüro (EEB), der Stiftung  „Rozwój TAK, odkrywki NIE” und Frank Bold ein Webinar organisiert werden. Das Webinar findet am Freitag, dem 12. Juni 2020, von 15.00-16.00 Uhr statt. Ziel des Webinars ist es, die Auswirkungen des Kohleabbaus auf das Wasser zu untersuchen. Wir werden uns auch damit befassen, wie die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Europa helfen kann, Kohleausstieg zu fordern. 

An der Diskussion nehmen Anna Cavazzini MEP, Tomáš Zdechovský MEP, Anita Sowińska MEP, ein Vertreter der Europäischen Kommission und der lokalen und regionalen Behörden als Vertreter der von der Turów-Mine betroffenen Gemeinden teil.

Das Webinar wird auf Englisch abgehalten.

Link zur Registrierung:

https://www.eventbrite.com/e/thirsty-for-justiceenforcing-eu-water-laws-to-defend-communities-from-coal-tickets-105221436148

2. Die tschechische Regierung wird bis Ende Juni über eine mögliche Klage gegen Polen entscheiden.

Am 29. April zwei Ausschüsse des tschechischen Parlaments - Der Umweltausschuss und die EU-Ausschuss - haben  eine Resolution verabschiedet, in der sie ihre tiefe Besorgnis über die Situation, hinsichtlich der Verlängerung der Konzession für den Tagebau Turów, zum Ausdruck gebracht haben. Sie haben  das Außenministerium verpflichtet, eine rechtliche Analyse über die Möglichkeit einer Klage gegen Polen zu erstellen. Die Analyse muss bis zum 30. Juni bereit werden. 

Der tschechische Umweltminister Richard Brabec hat gesagt: "Bis Ende Juni werden wir auf die Grundlage einer rechtlichen Analyse über weitere Schritte entscheiden. Aber wir werden alle Mittel nutzen, um die Interessen unserer Bürger zu verteidigen".

Quellen

https://ekolist.cz/cz/zpravodajstvi/zpravy/brabec-o-dalsich-krocich-kvuli-dolu-turow-se-rozhodne-v-cervnu

https://www.denik.cz/ekonomika/poslanci-vyzvali-vladu-zalujte-polsko-kvuli-dolu-turow-20200502.html

3. Im Juni wird die Europäische Kommission eine Klage gegen die fehlerhafte Anwendung der Wasserrahmenrichtlinie durch Polen prüfen

Am 7. Juni 2019 reichten die Stiftung "Rozwój TAK - Odkrywki NIE" und die Rechtsorganisation Frank Bold bei der Europäischen Kommission eine Klage gegen die fehlerhafte Anwendung der Wasserrahmenrichtlinie durch Polen ein.

Die Klage deutet Fehler in den Abweichungen von der Wasserrahmenrichtlinie hin. Diese Ausnahmeregelungen lagen im Interesse der neuen Braunkohletagebaue. Die Zustimmung der Ausnahmegenehmigung für die Braunkohleförderung zeigt, dass diese Investitionen nach Ansicht der polnischen Regierung mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung in Einklang stehen. Dies beweist, dass die polnische Regierung die negativen Auswirkungen des Tagebaus auf Oberflächen- und Untertagegewässer völlig ignoriert.

Die Europäische Kommission hat maximal ein Jahr Zeit, um sich mit einer Vertragsverletzungsbeschwerde zu befassen. Entscheidungen über Rechtsverletzungen werden einmal im Monat veröffentlicht. "Mit der Verabschiedung des monatlichen Vertragsverletzungsmeldeverfahrens unternimmt die Europäische Kommission rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten, die ihren Verpflichtungen nach EU-Recht nicht nachgekommen sind. Diese Entscheidungen betreffen verschiedene Sektoren und Politikbereiche der EU und zielen darauf ab, die korrekte Anwendung des EU-Rechts zum Nutzen der Bürger und Unternehmen zu gewährleisten".

Am 14. Mai kündigte die Kommission Entscheidungen in mehreren Verfahren gegen Polen an (darunter auch solche, die gegen die Umweltgesetzgebung verstoßen). Kein Verfahren, das sich aus einer im Juni 2019 eingereichten Beschwerde ergeben würde, wurde gennant. Das bedeutet, dass die Kommission spätestens im Juni 2020 entscheiden wird, welche rechtlichen Schritte gegen Polen einzuleiten sind. Die Europäische Kommission kann die polnischen Behörden um Informationen bitten ("Fristsetzungsschreiben"), die innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel zwei Monate) beantwortet werden müssen. 

Wenn die Kommission der Auffassung ist, dass die von Polen übermittelten Informationen nicht zufriedenstellend sind, und wenn sie zu dem Schluss kommt, dass Polen seinen Verpflichtungen nach EU-Recht nicht nachkommt, kann sie eine förmliche Aufforderung zur Einhaltung des EU-Rechts (die so genannte "mit Gründen versehene Stellungnahme") an Polen richten. Wenn ein Mitgliedstaat die Einhaltung des EU-Rechts nicht gewährleistet, kann die Kommission beschließen, den Fall an den Gerichtshof zu verweisen.

Quellen:

https://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/infringements-proceedings/infringement_decisions/?r_dossier=&noncom=0&decision_date_from=&decision_date_to=&active_only=1&EM=PL&title=&submit=Search&lang_code=pl

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/pl/MEMO_12_12

https://rozwojtak-odkrywkinie.pl/component/k2/item/404-fundacja-rozwoj-tak-odkrywki-nie-skarzy-polska-polityke-wodna-do-komisji-europejskiej

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