Tagebau

Der Braunkohletagebau Turów befindet sich im südwestlichen Teil der Woiwodschaft Niederschlesien, in der Gemeinde Bogatynia. Ein kleiner Teil des polnischen Staatsgebiets liegt im Süden und ist von Gebieten umgeben , die zur Tschechischen Republik und zu Deutschland gehören. Braunkohle wurde seit 1904 abgebaut, als die Grube noch Herkules hieß. Seit 1947 trägt der Tagebau den Namen Turów1. Im Jahr 1968 wurde mit dem Bau des Bergwerks Turów 2 begonnen. 1962 wurde das Kraftwerk Turów gebaut.

Der Tagebau und das Kraftwerk sind die wichtige Einnahmequelle für die lokalen Behörden. Die Region Bogatynia ist zum Teil von der Arbeit des Bergwerks Turów und des Kraftwerks abhängig. Insgesamt arbeiten in Turów etwa 3.500 Menschen (Daten aus dem Jahr 2021), zusammen mit den Tochtergesellschaften sind es etwa 5.000 Menschen. Dies entspricht jedoch nur 6 % der Bevölkerung des gesamten Kreises Zgorzelec. Die Grenzgebiete der Tschechischen Republik und Deutschlands profitieren nicht von Tagebau und Kraftwerk. Sie tragen jedoch erhebliche Kosten im Zusammenhang mit den negativen Auswirkungen des Tagebaus auf das Grundwasser. Die erzeugen auch die Luftverschmutzung und den Lärm.
Trotz der Proteste der tschechischen Seite hat PGE eine Konzession für den Abbau der Braunkohlelagerstätte bis 2044 erhalten. Gleichzeitig soll der Tagebau vrgrößert und 150-200 m näher an die Grenze zur Tschechischen Republik gebracht werden. Die Jahresproduktion wird bis 2030 maximal 9-11,5 Mio. t Kohle betragen, mit einem Abwärtstrend auf 3,5-7 Mio. t in den Jahren 2038-2044 (unter der Annahme, dass die Lizenz für diese Jahre verlängert wird). Die Tiefe des Tagebaus wird ebenfalls zunehmen. Die Grubensohle soll bis zu 30 Meter unter den Ostseespiegel vertieft werden.

Bergbaukonzessionen – Kontroverse

Die Konzession für den Tagebau Turów galt bis Ende April 2020. Der PGE-Konzern strebte eine Verlängerung der Konzession an. Die tschechische Seite war gegen einen weiteren Abbau. 20.03.2020 Klimaminister Michał Kurtyka verlängerte jedoch die Bergbaukonzession um sechs Jahre. Das Dokument wurde nur zwei Wochen nach der Einreichung einer von 13.000 Menschen aus Polen, Deutschland und der Tschechischen Republik unterzeichneten Petition beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments veröffentlicht, in der die EU-Behörden aufgefordert werden, sich dringend mit dem Problem zu befassen. 

Nach Ansicht der tschechischen Regierung ist der Betrieb des Tagebau nach dem 30. April 2020 illegal, da das Verlängerungsverfahren eine Reihe von Verstößen enthält und nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Am 17. November 2020 beantragte der Konzern Polska Grupa Energetyczna eine Verlängerung ihrer Konzession bis 2044, die den Abbau von 289 Millionen Tonnen Braunkohle ermöglichen würde. Wie im März 2020, geschah dies im Stillen, hinter dem Rücken der Öffentlichkeit, der am meisten interessierten Institutionen, lokalen Gemeinschaften und Organisationen. Der PGE-Konzern bewarb sich um die Konzession zu einem Zeitpunkt, als die Europäische Kommission eine tschechische Beschwerde gegen den Betrieb des Tagebaus prüfte. 17.12.2020 Die EK stellte unter anderem fest, dass die polnischen Behörden im März 2020 "die Bestimmungen der Richtlinie über den Zugang zu Informationen in Bezug auf die Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Mitgliedstaaten, die an grenzüberschreitenden Konsultationen teilnehmen, den Zugang zu Gerichten und den in Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit nicht korrekt angewandt haben."


Die PiS-Abgeordneten haben die Stellungnahme der Kommission während einer gemeinsamen Sitzung der drei Parlamentsausschüsse für Energie, Klima und Staatsvermögen, Umwelt, natürliche Ressourcen und Forstwirtschaft sowie auswärtige Angelegenheiten am 30. März 2021 übergangen. Am 29. April erteilte der Minister für Umwelt und Klima, Michał Kurtyka, die Konzession für den Tagebau Turów bis 2044, obwohl ein Gerichtsverfahren über die Rechtswidrigkeit der Konzession bis 2026 lief. 

DIE OPPOSITION DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK

Das Umwelt- und das Außenministerium der Tschechischen Republik haben bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde über die Erweiterung des polnischen Braunkohlebergwerks Turów eingereicht (30. September 2020). Die tschechischen Behörden behaupten, dass Polen gegen seine Verpflichtungen aus vier europäischen Richtlinien und direkt aus dem EU-Vertrag verstoßen hat.

Am 17. Dezember 2020 nahm die Kommission nach Anhörung beider Seiten die Stellungnahme an, in der sie zu dem Schluss kam, dass Polen einige Verstöße gegen das EU-Recht begangen hat. Dies eröffnete die Möglichkeit, den Fall an den EuGH zu verweisen. Zu diesem Zeitpunkt war eine Einigung zwischen den Nachbarn noch möglich, aber die Vermittlung scheiterte.

Am 17. Februar 2021 kündigten die lokalen Behörden der Region Liberec an, dass die tschechische Regierung Polen vor dem EuGH wegen Wasserverlusten in den Grenzgemeinden in der Nähe des Tagebaus verklagen will. Messungen des Tschechischen Geologischen Dienstes bestätigten den Wasserverlust in Gebieten entlang der Grenze, vor allem im Gebiet des Dorfes Uhelná.

Am 22. Februar 2021 erklärte die tschechische Regierung, dass sie Polen vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen werde.

Am 26. Februar reichte die Tschechische Republik beim Gerichtshof der Europäischen Union eine Klage gegen Polen wegen der Erweiterung des Braunkohlebergwerks Turów ein. Die tschechische Regierung beantragte außerdem eine einstweilige Verfügung, um den Abbau in Turow bis zur Entscheidung des EuGH zu stoppen. Dies ist die erste Klage in der Geschichte der Europäischen Union, die sich auf negative Umweltauswirkungen in einem anderen Mitgliedstaat bezieht. Seit dem Beitritt Polens zur EU hat es nur 4 Fälle gegeben, in denen ein Mitgliedstaat einen anderen verklagt hat.

REAKTIONEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Am 21. Mai 2021 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union über die einstweilige Anordnung: "Polen wird aufgefordert, den Braunkohleabbau in der Grube Turów unverzüglich einzustellen. Die von der Tschechischen Republik vorgebrachten tatsächlichen und rechtlichen Argumente rechtfertigen die Anordnung der beantragten einstweiligen Maßnahmen”.

Polen ist dem Urteil des EuGH nicht nachgekommen. Am 20. September 2021 verhängte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gegen Polen ein Zwangsgeld in Höhe von 500 000 Euro pro Tag (ca. 2,3 Mio. PLN), weil es den Abbau im Kohlebergwerk Turów in der Gemeinde Bogatynia nicht eingestellt hatte. Die Strafe wird so lange verhängt, bis Polen dem Urteil oder dem endgültigen Urteil des EuGH in dieser Rechtssache nachkommt.

Am 26. Oktober 2021 forderte die Europäische Kommission die polnische Regierung auf, dringend den Nachweis zu erbringen, dass der Bergbau nicht fortgesetzt wird.

Der EU-Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei hat außerdem angekündigt, dass die Region Bogatynia Mittel aus dem Fonds für den fairen Übergang erhalten wird, wenn der Termin für die Schließung von Turow mit den Zielen der Europäischen Union übereinstimmt (d. h. bis 2030).

REAKTION IN DEUTSCHLAND

Am 12. Oktober 2020 fand in Zittau eine Konferenz zu den Auswirkungen des polnischen Tagebaus Turów auf das Grundwasser in Sachsen statt. Thomas Zenker, Oberbürgermeister von Zittau, forderte die sächsischen Behörden auf, dem Beispiel der Tschechischen Republik zu folgen und gegen die Turow-Pläne der PGE vorzugehen. Während der Konferenz wurden die Ergebnisse einer Studie von Dr. Ralf Krupp, einem deutschen Hydrogeologen, vorgestellt. Sie zeigen deutlich, dass der polnische Tagebau die Wasserstände auf der deutschen Seite negativ beeinflusst. 

Am 21. Januar 2021 reichte ein Mitglied des Sächsischen Landtags gemeinsam mit Bürgern und Einwohnern von Zittau eine offizielle Beschwerde bei der Europäischen Kommission über den polnischen Tagebau Turów ein. Der Grund: die Absenkung des Grundwasserspiegels durch den Braunkohleabbau in Turow, die zu einer messbaren Absenkung des Bodenniveaus unter der Stadt führt und die Gefahr von Gebäudeschäden mit sich bringt.

Im September 2021 teilte das sächsische Justizministerium mit, es habe eine polnische Anwaltskanzlei beauftragt, die Rechtmäßigkeit der Bergbaukonzession für Turow zu prüfen.

Über uns

Unsere Organisationen wirken gemeinsam dem Ausbau der Braunkohlemine Turów in Polen zum Wohle der lokalen Gemeinschaften, der Natur und des Klimas entgegen. Wir unterstützen bürgerschaftliche Aktivitäten der internationalen Gemeinschaft an der Schnittstelle zwischen der Tschechischen Republik, Deutschland und Polen. Wir bemühen uns, die von Braunkohle abhängige Bogatynia auf den Weg des energetischen, wirtschaftlichen und sozialen Wandels zu bringen.

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